NORBERT SCHMITT DESIGN
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines, Urheberschutz und Nutzungsrechte 1.1 Alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Grafik-Designer und dem Auftraggeber/Verwerter bedürfen der Textform. 1.2 Der einem Grafik-Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. 1.3 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des Grafik-Designers sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 1.4 Ohne Zustimmung des Grafik-Designers dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. 1.5 Die Werke des Grafik-Designers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars. 1.6 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Grafik-Designers. 1.7 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Grafik-Designers. 1.8 Über den Umfang der Nutzung steht dem Grafik-Designer ein Auskunftsanspruch zu. 2. Honorar, Zahlungsmodalitäten 2.1 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer. 2.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich. 2.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist. 2.4 Die Honorare werden nach den im Angebot ausgewiesenen Modalitäten geregelt und kalkuliert. 2.5 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten 3.1 Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderungen von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet und sind in der Nachkalkulation ausgewiesenen Bedingungen geregelt. 3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten. 3.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet. 3.4 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt der Grafik-Designer nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. 3.5 Soweit der Grafik-Designer auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter den Grafik-Designer von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. 4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr 4.1 An den Arbeiten des Grafik-Designers werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. 4.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an den Grafik-Designer zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. 4.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters. 4.4 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Grafik-Designers bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises 5. Korrektur und Produktionsüberwachung 5.1 Vor Produktionsbeginn sind dem Grafik-Designer Korrekturmuster vorzulegen. Soweit vom Grafik-Designer Korrekturabzüge übersandt werden, sind diese vom Auftraggeber/Besteller zu prüfen und dem Grafik-Designer unverzüglich ggf. mit Korrekturen versehen als „druckreif erklärt“ in Textform zurückzugeben. Der Grafik-Designer haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. 5.2 Die Produktion wird vom Grafik-Designer nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist der Grafik-Designer ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. 6. Haftung 6.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird vom Grafik-Designer nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. 6.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. 6.3 Soweit der Grafik-Designer auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. 6.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Grafik-Designer, stellt er ihn von der Haftung frei. 6.5 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung des Grafik-Designers nicht ausgeschlossen. 7. Belegexemplar Von vervielfältigten Werken sind dem Grafik-Designer mindestens zehn ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf. 8. Gestaltungsfreiheit 8.1 Für den Grafik-Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. 8.2 Die dem Grafik-Designer überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist. 8.3 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. 9. Erfüllungsort Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Grafik-Designers. 10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Stand: September 2015
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